Beispiel für die Anforderungen an Businessreisen für ein Belarus (Weissrussland) Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)

  1. Visum möglicherweise nicht erforderlich

    Visabefreit für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Der Reisenden muss:

    • Muss einen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit mindestens einer freien Seite mit sich führen
    • Muss bei der Einreise ausreichende finanzielle Mittel von mindestens €20 pro Aufenthaltstag vorweisen
    • Muss eine in Belarus gültige Krankenversicherung nachweisen, mit einer Versicherungssumme von mindestens €10,000
    • Muss am Internationalen Flughafen von Minsk ein- und ausreisen
    • Darf nicht mit einem Flug aus Russland kommen und nicht weiter nach Russland fliegen
    • Muss Flugtickets für die Rück- oder Weiterreise nachweisen
    • Muss gültige Einreise-Dokumente für das nächste Reiseziel besitzen
    • Muss sich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen, dass eine Anreise ohne Visum möglich ist, da sich die Bedingungen ändern können

    Für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen ist ein Visum erforderlich. Die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie im VISUM.AT-Antragspaket.

  2. Persönliches Erscheinen

    Die Botschaft schreibt eine persönliche Visumbeantragung vor. VISUM.AT kann dabei leider nicht behilflich sein. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Botschaft

  3. Reisepass

    Der Reisepass des Reisenden im Original: 

    • Muss drei Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein
    • Muss mindestens zwei freie Seiten enthalten

  4. Passfoto

    Sie müssen ein Passfoto einreichen. Laden Sie Ihr Foto hoch um es, den spezifischen Anforderungen für Ihr Visum genau entsprechend, von uns ausdrucken zu lassen. Gehen Sie auf https://visum.at/photo-service  um Ihr Foto hochzuladen.



    Alternativ können Sie ein farbiges Passfoto einreichen, das folgende Anforderungen erfüllen muss: Innerhalb der letzten drei Monate vor einem weißem Hintergrund aufgenommen und auf hochwertigem Fotopapier ausgedruckt; Größe 35mm x 45mm; Frontalansicht des gesamten Kopfes mit dem Gesicht in der Mitte zentriert, neutraler Gesichtsausdruck (ohne Lächeln). Sie dürfen auf dem Bild keine Kopfbedeckung tragen (außer aus religiösen Gründen). Das Foto darf nicht an den Antrag geheftet werden und darf keine Spuren von Klebeband oder Heftklammern haben.

  5. Nachweis der Krankenversicherung

    Zur Antragstellung ist der Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung notwendig. Der Nachweis:

    • Muss den Namen, die vollständige Anschrift und Telefonnummer der Versicherungsgesellschaft enthalten
    • Muss den vollen Namen des Antragstellers angeben
    • Muss einen Gültigkeitsvermerk für Belarus enthalten
    • Muss eine Versicherungssumme von mindestens €10.000 ausweisen und 100% der Kosten abdecken (sollten lediglich 90% abgedeckt sein, ist zusätzlich eine Kopie der Vorder- und Rückseite der österreichischen e-card erforderlich)
    • Muss im Original eingereicht werden
    • Reisende sollten das Original während des gesamten Aufenthaltes in Belarus mit sich führen.

  6. Visumantrag

    One fully completed and signed application form. The form must be filled out manually.

  7. VISUM.AT Auftragserteilung

    Bei auf der VISUM.AT Webseite erteilten Aufträgen muss eine Kopie der Ihnen zugesandten Online-Auftragsbestätigung beigelegt werden.

    Bei allen anderen Aufträgen (bzw. falls angegeben) muss ein ausgefülltes VISUM.AT-Auftragsformular geschickt werden, das sich im VISUM.AT-Antragspaket befindet.

    Bitte beachten Sie, dass alle Kartenzahlungen erst nach Abschluss des Visumantragsprozesses vorgenommen werden.

  8. Nebenkosten

    Für die notwendige Überweisung der Konsulargebühren fällt eine Bankgebühr in Höhe von 4,70 € (zzgl. MwSt.) pro Überweisung an.

  9. Aufenthalt über 30 Tage

    Bei Beantragung eines Visums zur mehrmaligen Einreise oder für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen ist eine Einladung einer juristischen Person in Belarus erforderlich. Das Schreiben:

    • Muss die persönlichen Daten sowie die Reisepassnummer der eingeladenen Person aufführen
    • Muss den geschäftlichen Charakter der Reise bestätigen
    • Muss die Aufenthaltsdauer mit den Daten der Ein- und Ausreise angeben
    • Muss den Reisezweck angeben

    Eine Beispieleinladung finden Sie im VISUM.AT Antragspaket

  10. Aufenthalte für Sechs oder Zwölf Monate

    Für ein sechs bzw. zwölf Monate gültiges Visum sind zusätzliche Dokumente erforderlich:

    • Der Arbeitsvertrag zwischen dem belarussischen und dem Unternehmen in Österreich im Original
    • Ein Entsendungsschreiben vom Arbeitgeber des Antragstellers in Österreich. Das Schreiben:
      • Muss auf Geschäftspapier geschrieben sein
      • Muss den Namen des Antragstellers angeben
      • Muss den Reisezweck benennen
      • Muss den Namen der zu besuchenden Organisation(en) angeben
      • Muss die benötigte Anzahl an Einreisen und die benötigte Gültigkeitsdauer des Visums angeben
      • Muss die Übernahme der Reisekosten bestätigen
      • Muss vom Vorgesetzten des Antragstellers oder von der Personalabteilung unterschrieben sein

    Ein Muster für das Entsendungsschreiben finden Sie hier.


    • Ein Einladungsschreiben einer belarussischen juristischen Person ist erforderlich. Das Schreiben:
      • Muss die persönlichen Daten sowie die Reisepassnummer der eingeladenen Person aufführen
      • Muss den geschäftlichen Charakter der Reise bestätigen
      • Muss die Aufenthaltsdauer mit den Daten der Ein- und Ausreise angeben
      • Muss den Reisezweck angeben

    Das Formular für die Einladung finden Sie hier.

  11. Inhaber eines gültigen Visums

    Reisende dürfen nicht im Besitz von mehr als einem gültigen Visum für Belarus sein. Die Beantragung eines neuen Visums kann erst erfolgen, wenn das vorherige Visum abgelaufen ist

BEISPIEL für die Anforderungen an touristische Reisen für ein Belarus (Weissrussland) Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)

  1. Visum möglicherweise nicht erforderlich

    Visabefreit für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Der Reisenden muss:

    • Muss einen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit mindestens einer freien Seite mit sich führen
    • Muss bei der Einreise ausreichende finanzielle Mittel von mindestens €20 pro Aufenthaltstag vorweisen
    • Muss eine in Belarus gültige Krankenversicherung nachweisen, mit einer Versicherungssumme von mindestens €10,000
    • Muss am Internationalen Flughafen von Minsk ein- und ausreisen
    • Darf nicht mit einem Flug aus Russland kommen und nicht weiter nach Russland fliegen
    • Muss Flugtickets für die Rück- oder Weiterreise nachweisen
    • Muss gültige Einreise-Dokumente für das nächste Reiseziel besitzen
    • Muss sich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen, dass eine Anreise ohne Visum möglich ist, da sich die Bedingungen ändern können

    Für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen ist ein Visum erforderlich. Die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie im VISUM.AT-Antragspaket.

  2. Persönliches Erscheinen

    Die Botschaft schreibt eine persönliche Visumbeantragung vor. VISUM.AT kann dabei leider nicht behilflich sein. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Botschaft

  3. Reisepass

    Der Reisepass des Reisenden im Original: 

    • Muss drei Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein
    • Muss mindestens zwei freie Seiten enthalten

  4. Passfoto

    Sie müssen ein Passfoto einreichen. Laden Sie Ihr Foto hoch um es, den spezifischen Anforderungen für Ihr Visum genau entsprechend, von uns ausdrucken zu lassen. Gehen Sie auf https://visum.at/photo-service  um Ihr Foto hochzuladen.



    Alternativ können Sie ein farbiges Passfoto einreichen, das folgende Anforderungen erfüllen muss: Innerhalb der letzten drei Monate vor einem weißem Hintergrund aufgenommen und auf hochwertigem Fotopapier ausgedruckt; Größe 35mm x 45mm; Frontalansicht des gesamten Kopfes mit dem Gesicht in der Mitte zentriert, neutraler Gesichtsausdruck (ohne Lächeln). Sie dürfen auf dem Bild keine Kopfbedeckung tragen (außer aus religiösen Gründen). Das Foto darf nicht an den Antrag geheftet werden und darf keine Spuren von Klebeband oder Heftklammern haben.

  5. Buchungsbestätigung

    Nachweis einer Buchungsbestätigung in Form von Kopien der/des Touristen Voucher(s). Der Touristen Voucher:

    • Muss von einem registrierten Belarussischen Reisebüro ausgestellt sein. Hotel Vouchers werden nicht akzeptiert
    • Muss die Referenznummer der Hotelbuchung enthalten

    In Einzelfällen wird zusätzlich direkt vom Hotel eine schriftliche Bestätigung der Buchung verlangt.

  6. Nachweis der Krankenversicherung

    Zur Antragstellung ist der Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung notwendig. Der Nachweis:

    • Muss den Namen, die vollständige Anschrift und Telefonnummer der Versicherungsgesellschaft enthalten
    • Muss den vollen Namen des Antragstellers angeben
    • Muss einen Gültigkeitsvermerk für Belarus enthalten
    • Muss eine Versicherungssumme von mindestens €10.000 angeben
    • Muss im Original eingereicht werden

    Reisende sollten das Original während des gesamten Aufenthaltes in Belarus mit sich führen.

  7. Visumantrag

    One fully completed and signed application form. The form must be filled out manually.

  8. VISUM.AT Auftragserteilung

    Bei auf der VISUM.AT Webseite erteilten Aufträgen muss eine Kopie der Ihnen zugesandten Online-Auftragsbestätigung beigelegt werden.

    Bei allen anderen Aufträgen (bzw. falls angegeben) muss ein ausgefülltes VISUM.AT-Auftragsformular geschickt werden, das sich im VISUM.AT-Antragspaket befindet.

    Bitte beachten Sie, dass alle Kartenzahlungen erst nach Abschluss des Visumantragsprozesses vorgenommen werden.

  9. Nebenkosten

    Für die notwendige Überweisung der Konsulargebühren fällt eine Bankgebühr in Höhe von 4,70 € (zzgl. MwSt.) pro Überweisung an.

  10. Inhaber eines gültigen Visums

    Reisende dürfen nicht im Besitz von mehr als einem gültigen Visum für Belarus sein. Die Beantragung eines neuen Visums kann erst erfolgen, wenn das vorherige Visum abgelaufen ist

Visum für Belarus

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