1. Schnell.  VISUM.AT ist darauf spezialisiert, Antigua und Barbuda Visa zu beschaffen und kann Ihnen dabei helfen, ein solches Antigua und Barbuda Visum zu bekommen.
  2. Bequem.  Eine Visumbeantragung über VISUM.AT ist der bequemste Weg, ein Visum zu bekommen. VISUM.AT kann Visa auch innerhalb eines Tages einholen. Täglich beantragen wir Antigua und Barbuda Visa bei den Antigua und Barbuda Konsulaten für die Einwohner aller 16 Bundesländer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Antigua und Barbuda Visum FAQs

Wann ist die beste Zeit, mein Antigua und Barbuda Visum zu beantragen?

Die beste Zeit, Ihr Antigua und Barbuda Visum zu beantragen, ist 1-2 Monate vor Ihrem Abreisedatum. Für den Fall, dass Sie Ihr Visum kurzfristig benötigen, werden wir versuchen, Ihr Visum nach Ermessen des zuständigen Konsulates auf einem schnelleren Weg zu beantragen.

Muss ich meinen Reisepass einsenden, um ein Antigua und Barbuda Visum zu erhalten? Ist das Einsenden eines Reisepasses sicher?
Ja. Sie müssen Ihren Reisepass im Original einsenden. Das Einsenden einer Reisepasskopie ist nicht ausreichend. Das Antigua und Barbuda Visum wird in Ihrem Reisepass eingetragen und wird eine Seite Ihres Reisepasses einnehmen. Ein Visumantrag kann ohne Vorlage Ihres Reisepasses im Original nicht ausgestellt werden. Aufgrund der Wichtigkeit Ihres Reisepasses empfehlen wir eindringlich, den Pass mit einer sicheren Versandmethode, wie z.B. einem garantieren Postservice oder einem Kurier, einzusenden.

Beispiel für die Anforderungen an Businessreisen für ein Antigua und Barbuda Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)

  1. Visabefreiung

    Der Brexit hat den Reiseverkehr zwischen Großbritannien, der Europäischen Union und dem EWR verändert. Sie können ohne Visum zu Ihrem Bestimmungsort reisen, wenn Ihre Geschäftsreise:

    • Aus einfachen geschäftlichen Besprechungen, Tatsachenermittlungen, Konferenzteilnahmen oder kurzfristigen Schulungen besteht
    • Keine Audits, praktische Arbeiten wie Installationen oder Reparaturen, umfangreiche interne oder externe Schulungen, Verhandlungen oder Vertragsabschlüsse beinhaltet
    • Keine Zahlung oder Vergütung durch eine Organisation in Ihrem Bestimmungsort erfolgt
    • Die sechs Monaten nicht überschreitet


    Wenn Ihre Geschäftsreise diese Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie möglicherweise eine Arbeitsgenehmigung oder ein Visum. Wir können Ihnen mit einer kostenlosen 15-minütigen Beratung mit Brexit-Experten von Newland Chase, einer Tochtergesellschaft des CIBT-Unternehmen, helfen. Dafür bitten wir Sie, uns eine E-Mail an [email protected] senden. Bitte geben Sie uns dabei Ihre Nationalität, Ihr Reiseziel, eine kurze Beschreibung der Aktivitäten, die Sie planen, und eine Telefonnummer (bevorzugt Mobiltelefon), unter der wir Sie erreichen können, an.

    Wenn Sie beabsichtigen, ohne Beratung an Ihren Bestimmungsort zu reisen, bitten wir Sie, sicherzustellen, dass Sie:

    • Im Besitz eines bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses mit zwei leeren Visaseiten, ausgestellt in den letzten 10 Jahren, sind
    • Über einen Nachweis über ausreichende Geldmittel verfügen
    • Einen Nachweis über ein Flugticket für die Weiter-/Rückreise besitzen
    • Alle für das nächste Reiseziel erforderlichen Dokumente bereithalten
      Sich bei der Fluggesellschaft vergewissern, dass das Einsteigen ohne Visum möglich ist, da sich die Bestimmungen ändern können
    • Muss bei Einreise einen sechs Monate gültigen Reisepass mit einer freien Seite bereithalten
    • Muss einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können
    • Muss das Weiter- bzw. Rückflug Ticket mit sich führen
    • Muss im Besitz aller für die Einreise in das nächste Reiseland benötigten Dokumente sein
    • Muss sich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen, dass Passagiere ohne Visum befördert werden, da sich die Bedingungen ändern können

BEISPIEL für die Anforderungen an touristische Reisen für ein Antigua und Barbuda Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)

  1. Visabefreiung

    Der Brexit hat den Reiseverkehr zwischen Großbritannien, der Europäischen Union und dem EWR verändert. Sie können ohne Visum zu Ihrem Bestimmungsort reisen, wenn Ihre Geschäftsreise:

    • Aus einfachen geschäftlichen Besprechungen, Tatsachenermittlungen, Konferenzteilnahmen oder kurzfristigen Schulungen besteht
    • Keine Audits, praktische Arbeiten wie Installationen oder Reparaturen, umfangreiche interne oder externe Schulungen, Verhandlungen oder Vertragsabschlüsse beinhaltet
    • Keine Zahlung oder Vergütung durch eine Organisation in Ihrem Bestimmungsort erfolgt
    • Die sechs Monaten nicht überschreitet


    Wenn Ihre Geschäftsreise diese Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie möglicherweise eine Arbeitsgenehmigung oder ein Visum. Wir können Ihnen mit einer kostenlosen 15-minütigen Beratung mit Brexit-Experten von Newland Chase, einer Tochtergesellschaft des CIBT-Unternehmen, helfen. Dafür bitten wir Sie, uns eine E-Mail an [email protected] senden. Bitte geben Sie uns dabei Ihre Nationalität, Ihr Reiseziel, eine kurze Beschreibung der Aktivitäten, die Sie planen, und eine Telefonnummer (bevorzugt Mobiltelefon), unter der wir Sie erreichen können, an.

    Wenn Sie beabsichtigen, ohne Beratung an Ihren Bestimmungsort zu reisen, bitten wir Sie, sicherzustellen, dass Sie:

    • Im Besitz eines bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses mit zwei leeren Visaseiten, ausgestellt in den letzten 10 Jahren, sind
    • Über einen Nachweis über ausreichende Geldmittel verfügen
    • Einen Nachweis über ein Flugticket für die Weiter-/Rückreise besitzen
    • Alle für das nächste Reiseziel erforderlichen Dokumente bereithalten
      Sich bei der Fluggesellschaft vergewissern, dass das Einsteigen ohne Visum möglich ist, da sich die Bestimmungen ändern können
    • Muss bei Einreise einen sechs Monate gültigen Reisepass mit einer freien Seite bereithalten
    • Muss einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können
    • Muss das Weiter- bzw. Rückflug Ticket mit sich führen
    • Muss im Besitz aller für die Einreise in das nächste Reiseland benötigten Dokumente sein
    • Muss sich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen, dass Passagiere ohne Visum befördert werden, da sich die Bedingungen ändern können