Beispiel für die Anforderungen an Businessreisen für ein Usbekistan Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)

  1. Visum möglicherweise nicht erforderlich

    • Darf den Aufenthalt von 30 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreiten
    • Muss bei Einreise einen sechs Monate gültigen Reisepass mit einer freien Seite bereithalten
    • Muss einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können
    • Muss das Weiter- bzw. Rückflug Ticket mit sich führen
    • Muss im Besitz aller für die Einreise in das nächste Reiseland benötigten Dokumente sein
    • Muss sich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen, dass Passagiere ohne Visum befördert werden, da sich die Bedingungen ändern können
    • Muss den Reisezweck mit geeigneten Unterlagen nachweisen

  2. Reisepass

    Der Reisepass des Reisenden im Original: 

    • Muss mindestens eine freie Seite enthalten
    • Muss drei Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein
    • Muss mit einer gut lesbaren Kopie der Passangabenseite eingereicht werden

  3. Passfoto

    Sie müssen ein Passfoto einreichen. Laden Sie Ihr Foto hoch um es, den spezifischen Anforderungen für Ihr Visum genau entsprechend, von uns ausdrucken zu lassen. Gehen Sie auf https://visum.at/photo-service  um Ihr Foto hochzuladen.



    Alternativ können Sie ein farbiges Passfoto einreichen, das folgende Anforderungen erfüllen muss: Innerhalb der letzten drei Monate vor einem weißem Hintergrund aufgenommen und auf hochwertigem Fotopapier ausgedruckt; Größe 35mm x 45mm; Frontalansicht des gesamten Kopfes mit dem Gesicht in der Mitte zentriert, neutraler Gesichtsausdruck (ohne Lächeln). Sie dürfen auf dem Bild keine Kopfbedeckung tragen (außer aus religiösen Gründen). Das Foto darf nicht an den Antrag geheftet werden und darf keine Spuren von Klebeband oder Heftklammern haben.

  4. Einladungsschreiben

    Die offizielle Einladung:

    • Muss den Angaben im Visumantrag entsprechen
    • Muss von einem usbekischen Unternehmen ausgestellt sein
    • Muss vom usbekischen Außenministerium überbestätigt sein
    • Muss eine vom Außenministerium vergebene Referenznummer enthalten
    • Kann in gut lesbarer Kopie eingereicht werden

  5. Visumantrag

    Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular. Dieses:

    • Muss vom Antragsteller unterschrieben sein

    Des Weiteren kann VISUM.AT dem Reisenden beim Ausfüllen des Online-Antrags behilflich sein, was mitunter einige Zeit in Anspruch nimmt. Diese Dienstleistung wird als Premium Service zu einem Preis von €27,60 inkl. MwSt. (€23,00 zzgl. MwSt.) angeboten, zuzüglich aller anderen Service- und derzeitigen VISUM.AT-Bearbeitungsgebühren.

    Um diesen Service anzufordern, füllen Sie bitte den im VISUM.AT Antragspaket befindlichen VISUM.AT Auftrag zur Ausfüllung des Antragsformulars "Ausfüllhilfe für den Online Antrag Usbekistan" für Ihr Usbekistanvisum aus.

    Online Aufträge zur Ausfüllung von Antragsformularen müssen bei VISUM.AT vor 14 Uhr zusammen mit den vollständigen Visumunterlagen eingehen, wenn Sie den Antrag noch am gleichen Tag bearbeitet und an Sie zurückgesendet wissen wollen. Sobald VISUM.AT Ihre Online-Anfrage bearbeitet hat, senden wir Ihnen diesen zur Unterzeichnung zu. Eine persönliche Unterschrift ist erforderlich, daher müssen Sie uns, nachdem Sie unterschrieben haben, das Formular per Post oder Kurier erneut zukommen lassen.

  6. VISUM.AT Auftragserteilung

    Bei auf der VISUM.AT Webseite erteilten Aufträgen muss eine Kopie der Ihnen zugesandten Online-Auftragsbestätigung beigelegt werden.


    Bei allen anderen Aufträgen (bzw. falls angegeben) muss ein ausgefülltes VISUM.AT-Auftragsformular geschickt werden, das sich im VISUM.AT-Antragspaket befindet.


    Bitte beachten Sie, dass alle Kartenzahlungen erst nach Abschluss des Visumantragsprozesses vorgenommen werden.

  7. Nebenkosten

    Für die notwendige Überweisung der Konsulargebühren fällt eine Bankgebühr in Höhe von 4,70 € (zzgl. MwSt.) pro Überweisung an.

  8. Express-Bearbeitung

    Jedes Visum wird erst nach Authorisation durch das Usbekische Außenministerium ausgestellt. Die Authorisation erfolgt in sieben oder zehn Konsulararbeitstagen über die Botschaft. Um eine Visumausstellung zu beschleunigen, muss der usbekische Geschäftspartner die Authorisation beim Usbekischen Außenministerium vorab beantragen. Mittels Vorlage einer Referenznummer vom Usbekischen Außenministerium kann das Visum dann innerhalb von drei bis vier Konsulararbeitstagen ausgestellt werden.

BEISPIEL für die Anforderungen an touristische Reisen für ein Usbekistan Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)

  1. Visum möglicherweise nicht erforderlich

    • Darf den Aufenthalt von 30 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreiten
    • Muss bei Einreise einen sechs Monate gültigen Reisepass mit einer freien Seite bereithalten
    • Muss einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können
    • Muss das Weiter- bzw. Rückflug Ticket mit sich führen
    • Muss im Besitz aller für die Einreise in das nächste Reiseland benötigten Dokumente sein
    • Muss sich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen, dass Passagiere ohne Visum befördert werden, da sich die Bedingungen ändern können
    • Muss den Reisezweck mit geeigneten Unterlagen nachweisen

  2. Reisepass

    Der Reisepass des Reisenden im Original: 

    • Muss mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des Visas hinaus gültig sein
    • Muss mindestens eine freie Seite enthalten

  3. Kopie der Passangabenseite

    Eine Farbkopie der Reisepassseite mit den persönlichen Daten ist einzureichen.

  4. Passfoto

    Sie müssen ein Passfoto einreichen. Laden Sie Ihr Foto hoch um es, den spezifischen Anforderungen für Ihr Visum genau entsprechend, von uns ausdrucken zu lassen. Gehen Sie auf https://visum.at/photo-service  um Ihr Foto hochzuladen.



    Alternativ können Sie ein farbiges Passfoto einreichen, das folgende Anforderungen erfüllen muss: Innerhalb der letzten drei Monate vor einem weißem Hintergrund aufgenommen und auf hochwertigem Fotopapier ausgedruckt; Größe 35mm x 45mm; Frontalansicht des gesamten Kopfes mit dem Gesicht in der Mitte zentriert, neutraler Gesichtsausdruck (ohne Lächeln). Sie dürfen auf dem Bild keine Kopfbedeckung tragen (außer aus religiösen Gründen). Das Foto darf nicht an den Antrag geheftet werden und darf keine Spuren von Klebeband oder Heftklammern haben.

  5. Visumantrag

    Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular. Dieses:

    • Muss vom Antragsteller unterschrieben sein

    Des Weiteren kann VISUM.AT dem Reisenden beim Ausfüllen des Online-Antrags behilflich sein, was mitunter einige Zeit in Anspruch nimmt. Diese Dienstleistung wird als Premium Service zu einem Preis von €27,60 inkl. MwSt. (€23,00 zzgl. MwSt.) angeboten, zuzüglich aller anderen Service- und derzeitigen VISUM.AT-Bearbeitungsgebühren.

    Um diesen Service anzufordern, füllen Sie bitte den im VISUM.AT Antragspaket befindlichen VISUM.AT Auftrag zur Ausfüllung des Antragsformulars "Ausfüllhilfe für den Online Antrag Usbekistan" für Ihr Usbekistanvisum aus.

    Online Aufträge zur Ausfüllung von Antragsformularen müssen bei VISUM.AT vor 14 Uhr zusammen mit den vollständigen Visumunterlagen eingehen, wenn Sie den Antrag noch am gleichen Tag bearbeitet und an Sie zurückgesendet wissen wollen. Sobald VISUM.AT Ihre Online-Anfrage bearbeitet hat, senden wir Ihnen diesen zur Unterzeichnung zu. Eine persönliche Unterschrift ist erforderlich, daher müssen Sie uns, nachdem Sie unterschrieben haben, das Formular per Post oder Kurier erneut zukommen lassen.

  6. VISUM.AT Auftragserteilung

    Bei auf der VISUM.AT Webseite erteilten Aufträgen muss eine Kopie der Ihnen zugesandten Online-Auftragsbestätigung beigelegt werden.


    Bei allen anderen Aufträgen (bzw. falls angegeben) muss ein ausgefülltes VISUM.AT-Auftragsformular geschickt werden, das sich im VISUM.AT-Antragspaket befindet.


    Bitte beachten Sie, dass alle Kartenzahlungen erst nach Abschluss des Visumantragsprozesses vorgenommen werden.

  7. Nebenkosten

    Für die notwendige Überweisung der Konsulargebühren fällt eine Bankgebühr in Höhe von 4,70 € (zzgl. MwSt.) pro Überweisung an.

Visum für Usbekistan

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